Schulgeld und Schulvertrag
Waldorfschulen sind Solidargemeinschaften, in denen die finanziell gut und die weniger gut Gestellten so weit möglich ihren Beitrag zum Gelingen des Ganzen leisten.
Das Schulgeld ist derzeit gemäß gültiger Beitragsordnung zu 30 % als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Mitglieder unserer Schulgemeinschaft sowie Förderer auch außerhalb unserer Genossenschaft mit höherem Einkommen können gerne Patenschaften übernehmen oder für besondere Projekte der Schule spenden. Eine Investition zum Wohle der Kinder ist immer lohnend.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist für alle Elternhäuser unserer Schüler Voraussetzung für den Schulbesuch! Informationen dazu finden Sie unter dem Punkte „Schulgenossenschaft“.
Elternbeiträge
Im Auftrag des Schulvorstandes kümmert sich der Elternbeitragskreis (ELBE) ehrenamtlich um Familien, die den Regelbeitrag nicht leisten können. Mit großer Diskretion wird in einem persönlichen Gespräch (2 ELBE Mitglieder) gemeinsam eine Lösung gesucht, das Schulgeld auf eine tragbare Höhe zu reduzieren. Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, unsere Schule zu besuchen. Auch wenn Eltern während der langen Schulzeit nicht mehr in der Lage sind, das Schulgeld gemäß Beitragsordnung zu entrichten, können diese Familien einen Antrag auf Schulgeldreduktion stellen. Der Elternbeitragskreis berät auch hier gerne lösungsorientiert.
Das uns Anvertraute unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht und den geltenden Datenschutzbestimmungen. Bitte nehmen sie bei Bedarf Kontakt mit dem Elbe-Kreis auf (elbe@waldorf-weilheim.de) Der Haushaltsplan steht ihnen Vorab als PDF zur Verfügung.
Wichtige Downloads:
Voranmeldung Schule
Beitragsordnung April 2023
NEU: Beitragsordnung April 2024
Haushaltsplan für den Elbe-Kreis